Urteil in Japan – Japans Regierung trägt keine Mitschuld an Fukushima-GAU
Gemäss dem Hohen Gericht muss nur der Kernkraftwerkbetreiber Klägerinnen und Kläger für erlittenes Leid entschädigen.
Gemäss dem Hohen Gericht muss nur der Kernkraftwerkbetreiber Klägerinnen und Kläger für erlittenes Leid entschädigen.