Atom-Ausstieg – Schlappe für Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht
Die Entschädigung der Energiekonzerne für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie muss zügig geklärt werden.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Obwohl Ende 2022 bereits das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen soll, gibt es immer noch keine gesetzliche Regelung für eine Entschädigung der Energiekonzerne Vattenfall und RWE. Dagegen hatte Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und nun Recht bekommen. Bereits 2016 hatte das Gericht in Karlsruhe festgestellt, dass die Energiekonzerne Anrecht auf eine Entschädigung haben. Die konkrete Ausgestaltung regelte die Bundesregierung 2018 in einem Gesetz. Die Verfassungsrichter bemängelten, dass dies Gesetz nie in Kraft getreten sei und die dort festgehaltenen Regelungen unzumutbar seien. Nun muss die Bundesregierung zügig ein neues Gesetz verabschieden.
Weil 2011 nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima die damalige CDU-FDP-Bundesregierung einen schnelleren Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland beschlossen hatte, ergaben sich Entschädigungs-Ansprüche für die Energiekonzerne.